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  Fortbildung / Weiterbildung - CME Punkte


CME = Continuing Medical Education

CME bezeichnet die kontinuierliche Fortbildung der in der Medizin tätigen Ärztinnen und Ärzte. Heute wird der Begriff weiter gefasst und man spricht des öfteren von CPD (Continuing Professional Development). Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen hat im Sommer 2004 die Grundlagen des CME für Deutsche Ärztinnen und Ärzte beschlossen.

Es müssen innerhalb von fünf Jahren bis zu 250 CME-Punkte durch zertifizierte Fortbildungen gesammelt werden.

Falls diese Anzahl bis zum 1. Juli 2009 nicht erreicht wird, droht Kassenärzten eine Kürzung ihrer Bezüge. Diese Fortbildungspflicht für Fachärzte ist im SGB V festgelegt und regelt, dass sich sowohl niedergelassene als auch in Kliniken angestellte Ärzte im 5-jährigen Turnus fortbilden müssen.




Laut Gesetzgeber kann der Fortbildungsnachweis über das Ärztekammersystem erbracht werden. Niedergelassene Ärzte müssen diesen Nachweis erstmals bis zum 30.06.2009 bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorlegen.

Sollte dieser Nachweis nicht oder nur unzureichend vorliegen, droht bis zum entsprechenden Fortbildungsnachweis eine Kürzung der Bezüge der KV. Bis einschließlich zum 4. Quartal (nach Fristablauf) wird die Vergütung um 10% und vom 5. bis zum 8 Quartal um 25% gekürzt. Ab dem 9. Quartal erhält er keine Vergütung aus dem Topf der KV mehr.

Für die Fortbildung der in Kliniken tätigen Fachärzte müssen die Klinikträger im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung Sorge tragen.


Ärztekammersystem

Die Ärztekammern haben, um die Fortbildungsbestrebungen der Fachärzte transparenter zu machen, das sog. Fortbildungszertifikat eingeführt.

Es sieht vor, dass innerhalb von 3 bzw. 5 Jahren 150 bzw. 250 CME-Punkte gesammelt werden. 30 bzw. 50 Punkte davon werden, ohne Nachweis, für das Selbststudium anerkannt. 120 bzw. 200 Punkte müssen also aktiv gesammelt werden.

Zur Erreichung der Punkte gibt es verschiedene Wege. Die Muster-Fortbildungsordnung, die auf dem 107. Ärztetag in Bremen beschlossen wurde, regelt die jeweilige Bepunktung der Angebote. Diese kann sich in einzelnen Punkten von Ärztekammer zu Ärztekammer unterscheiden.




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